Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Holter Großhandel Deutschland GmbH; Eisen Knorr GmbH - BWB/Z-4478 | Bundeswettbewerbsbehörde

Holter Großhandel Deutschland GmbH; Eisen Knorr GmbH

BWB/Z-4478

26.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 100% der Anteile der Eisen Knorr GmbH sowie der mittelbare Erwerb des Geschäftsbetriebs „Stahlhandel" der Knorr Profi-Einkauf GmbH & Co KG im Wege der Eisen Knorr GmbH durch die Holter Großhandel Deutschland GmbH.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel Sanitär, Heizung, Klima.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2019 weggefallen.

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