Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Teclor S.r.l.; Riethmann Vermögensverwaltung GmbH; Lowa Sportschuhe GmbH; Riko Sport S.г.l. - BWB/Z-4476 | Bundeswettbewerbsbehörde

Teclor S.r.l.; Riethmann Vermögensverwaltung GmbH; Lowa Sportschuhe GmbH; Riko Sport S.г.l.

BWB/Z-4476

25.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lowa Sportschuhe GmbH (Jetzendorf/Deutschland) beabsichtigt, 100% derAnteile an und Kontrolle über Riko Sport S.г.l. (Altivole/Italien) zu erwerben. Gleichzeitig beabsichtigt Teclor S.r.l. (Via Fante d'Italia/Italien), alleinige Kontrolle über Lowa Sportschuhe GmbH zu erwerben und Riethmann Vermögensverwaltung GmbH (Jetzendorf/Deutschland) beabsichtigt, zusätzliche Anteile an Lowa Sportschuhe GmbH zu erwerben, wodurch eine Beteiligung in Höhe von 25% erlangt wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Outdoor-Schuhe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2019 weggefallen.

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