Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tönnies Holding АpS & Co. KG; Bell Deutschland GmbH & Co. KG; Bell Production Services GmbH & Co. KG - BWB/Z-4475 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tönnies Holding АpS & Co. KG; Bell Deutschland GmbH & Co. KG; Bell Production Services GmbH & Co. KG

BWB/Z-4475

25.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb zweier Betriebsstätten (Börger und Suhl) bzw von materiellen und immateriellen Vermögenswerten der Bell Deutschland GmbH & Co. KG und der Bell Production Services GmbH & Co. KG, Seevetal, Deutschland durch die Tönnies Holding АpS & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Absatz von verarbeiteten Fleischprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht