Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Frau Dr. Patricia Scholten; Herr Dipl.-Vw. Peter-Paul Pietsch; Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG - BWB/Z-4474 | Bundeswettbewerbsbehörde

Frau Dr. Patricia Scholten; Herr Dipl.-Vw. Peter-Paul Pietsch; Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG

BWB/Z-4474

24.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Frau Dr. Patricia Scholten, Deutschland, und Herr Dipl.-Vw. Peter-Paul Pietsch, Deutschland, beabsichtigen den Erwerb von je 29,95% der Anteile an der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG (Deutschland). Nach Durchführung der Transaktion werden die Anmelder gemeinsam direkt und indirekt 85% der Anteile am Zielunternehmen halten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Verlagswesen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht