Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pfizer Inc.; GlaxoSmithKline plc. - BWB/Z-4472 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pfizer Inc.; GlaxoSmithKline plc.

BWB/Z-4472

19.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GlaxoSmithKline plc. („GSK") und Pfizer Inc. („Pfizer") haben am 19. Dezember 2018 den beabsichtigten Zusammenschluss ihrer Geschäftsbereiche für nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel („OTC") in ein neu gegründetes Unternehmen angekündigt, über welches GSK alleinige Kontrolle haben wird und an dem Pfizer eine Minderheitsbeteiligung von 32% erwirbt. Während der Erwerb der alleinigen Kontrolle von GSK Gegenstand der Prüfung der Europäischen Kommission ist, ist in Österreich der Erwerb der Minderheitsbeteiligung von 32% Gegenstand der Anmeldung. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Menschen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2019 weggefallen.

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