Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hunter Acquisition Holding B.V.; Xindao International GmbH; Xindao Holding B.V. - BWB/Z-4471 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hunter Acquisition Holding B.V.; Xindao International GmbH; Xindao Holding B.V.

BWB/Z-4471

19.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hunter Acquisition Holding B.V., mit dem Sitz in Utrecht, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Herculesplein 104, 3584 AA, Utrecht, Niederlande,  ("Hunter") beabsichtigt, sämtliche Anteile und die alleinige Kontrolle an folgenden Gesellschaften samt ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften zu erwerben:

  • Xindao International GmbH, mit dem Sitz in München, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Theatinerstr. 42, 80333 München, Deutschland; und
  • Xindao Holding B.V., mit dem Sitz in Rijswijk, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Verrijn Stuartlaan 1d, Rijswijk, 2288 EK, Niederlande.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von Werbeartikeln im B2B Bereich.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.07.2019 weggefallen.

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