Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG; First Sensor AG - BWB/Z-4469 | Bundeswettbewerbsbehörde

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG; First Sensor AG

BWB/Z-4469

17.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (Deutschland) beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile und die alleinige Kontrolle über First Sensor AG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vertrieb von Sensoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2019 weggefallen.

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