Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Weyland GmbH; Biegebetrieb der EISEN WAGNER Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4468 | Bundeswettbewerbsbehörde

Weyland GmbH; Biegebetrieb der EISEN WAGNER Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4468

17.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion besteht im Erwerb des Teilbetriebes der Stahlanarbeitung (Biegerei) der EISEN WAGNER Gesellschaft m.b.H. am Standort Ried durch die Weyland GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stahlindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2019 weggefallen.

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