Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WAREMA Renkhoff SE; АNWIS Sp. z o.o. - BWB/Z-4464 | Bundeswettbewerbsbehörde

WAREMA Renkhoff SE; АNWIS Sp. z o.o.

BWB/Z-4464

17.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

WAREMA Renkhoff SE (Marktheidenfeld, Deutschland) beabsichtigt, mittelbar sämtliche Anteile an АNWIS Sp. z o.o. (Włocławek, Polen) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von textilen Sonnenschutzprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.07.2019 weggefallen.

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