Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Bergkvist Insjön AB
BWB/Z-4463
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über Bergkvist Insjön AB, Schweden, durch ESSVP IV, L.P., ESSVP IV (Structured) L.P., beide Kanalinseln, und Silenos GmbH & Co. KG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die holzverarbeitende Industrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2019 weggefallen.