Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; Eggenberger Recycling AG - BWB/Z-4460 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; Eggenberger Recycling AG

BWB/Z-4460

13.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Loacker Recycling GmbH mit dem Sitz in Götzis beabsichtigt die Aufstockung ihrer bestehenden Beteiligung an der Eggenberger Recycling AG mit dem Sitz in Schaan, Liechtenstein, auf 100 %. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Abfallwirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.07.2019 weggefallen.

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