Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisenverband Salzburg eGen; Bergbahnen Dachstein West GmbH - BWB/Z-4458 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisenverband Salzburg eGen; Bergbahnen Dachstein West GmbH

BWB/Z-4458

12.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Raiffeisenverband Salzburg eGen (5020 Salzburg, Österreich) beabsichtigt, unmittelbar und mittelbar über ihm zurechenbare Unternehmen, sämtliche Geschäftsanteile an der Bergbahnen Dachstein West GmbH (5442 Rußbach am Paß Gschütt, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Freizeitwirtschaft.
 

Betroffener Geschäftszweig: R - Kunst, Unterhaltung und Erholung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht