Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allianz Finance VII Luxembourg S.A.; VGP European Logistics 2 S.à.r.l. - BWB/Z-4455 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allianz Finance VII Luxembourg S.A.; VGP European Logistics 2 S.à.r.l.

BWB/Z-4455

07.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Allianz Finance VII Luxembourg S.A. beabsichtigt, 50 % der Anteile an VGP European Logistics 2 S.à.r.l. von VGP N.V. zu erwerben. Nach Durchführung des geplanten Zusammenschlussvorhabens wird VGP European Logistics 2 S.à.r.l. gemeinsam von Allianz Finance VII Luxembourg S.A. und VGP N.V. kontrolliert. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Gewerbeimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2019 weggefallen.

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