Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Frau Catharina Pappas; Pappas Holding GmbH - BWB/Z-4454 | Bundeswettbewerbsbehörde

Frau Catharina Pappas; Pappas Holding GmbH

BWB/Z-4454

06.06.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.06.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des Zusammenschlussvorhabens ist der beabsichtigte Erwerb von 49,86 % der Geschäftsanteile an Pappas Holding GmbH (Salzburg, Österreich) durch Frau Catharina Pappas von Hein Alexander Pappas. Betroffene Geschäftsbereiche sind der PKW- und LKW Neuwagenvertrieb, der Handel mit neuen und gebrauchten PKW und LKW, der Handel mit Ersatzteilen für PKW und LKW und die Anschlussmärkte für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für PKW und LKW.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2019 weggefallen.

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