Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PHOENIX Arzneiwarengroßhandlung GmbH; Theodor-Körner-Apotheke Mag. pharm. Martin Wultsch e.U. - BWB/Z-4452 | Bundeswettbewerbsbehörde

PHOENIX Arzneiwarengroßhandlung GmbH; Theodor-Körner-Apotheke Mag. pharm. Martin Wultsch e.U.

BWB/Z-4452

31.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die PHOENIX Arzneiwarengroßhandlung GmbH beabsichtigt die Führung eines Betriebsteils der Theodor-Körner-Apotheke Mag. pharm. Martin Wultsch e.U.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Belieferung von hausapothekenführenden Ärzten mit Arzneiwaren.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2019 weggefallen.

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