Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

XLCEE-Holding GmbH; Kika-Gruppe - BWB/Z-4451 | Bundeswettbewerbsbehörde

XLCEE-Holding GmbH; Kika-Gruppe

BWB/Z-4451

31.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die XLCEE-Holding GmbH (Österreich), ein Unternehmen der XXXLutz-Gruppe, beabsichtigt, direkt und/oder indirekt 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die operativen Gesellschaften und Immobiliengesellschaften der Kika-Gruppe in Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht