Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; Prettl Arbeitsplatzsysteme für Labor und Industrie GmbH - BWB/Z-4448 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; Prettl Arbeitsplatzsysteme für Labor und Industrie GmbH

BWB/Z-4448

28.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines (teilfunktions-)Gemeinschaftsunternehmens zwischen Robert Bosch GmbH, und Prettl Arbeitsplatzsysteme für Labor und Industrie GmbH, beide Deutschland, im Zuge derer wesentliche Vermögenswerte eingebracht werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Präzisionsteile für den Einsatz in der Automobilindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2019 weggefallen.

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