Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goldman Sachs Group, Inc.; Aston Lark (Topco) Ltd - BWB/Z-4444 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goldman Sachs Group, Inc.; Aston Lark (Topco) Ltd

BWB/Z-4444

27.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Kontrolle über Aston Lark (Topco) Ltd, London, UK, durch Hammersmith Bidco Limited, die von Fonds gehalten wird, die von Tochtergesellschaften der The Goldman Sachs Group, Inc., New York, USA, verwaltet werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Versicherungsmakler.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2019 weggefallen.

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