Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UBM Development Österreich GmbH; Wohnanlage Karlauerstraße 27 GmbH - BWB/Z-4442 | Bundeswettbewerbsbehörde

UBM Development Österreich GmbH; Wohnanlage Karlauerstraße 27 GmbH

BWB/Z-4442

23.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

UBM Development Österreich GmbH (Wien /Österreich) beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile an der Wohnanlage Karlauerstraße 27 GmbH (Graz /Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2019 weggefallen.

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