Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Prinzhorn Holding GmbH; Limited Liability Company SFT Group - BWB/Z-4441 | Bundeswettbewerbsbehörde

Prinzhorn Holding GmbH; Limited Liability Company SFT Group

BWB/Z-4441

23.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile an der Limited Liability Company SFT Group mit Sitz in Moskau, Russland, durch die Prinzhorn Holding GmbH mit Sitz in Wien, Österreich, sowie Erwerb (gemeinsamer) Kontrolle. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Herstellung und Vertrieb von Wellpappenrohpapier, Verkauf von Papier für Recycling-Zwecke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.06.2019 weggefallen.

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