Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Arkema SA; AMZ Intermediate Holding Corp. - BWB/Z-4439 | Bundeswettbewerbsbehörde

Arkema SA; AMZ Intermediate Holding Corp.

BWB/Z-4439

22.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Arkema SA, Frankreich, beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über AMZ Intermediate Holding Corp., Vereinigte Staaten, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Sektor für Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2019 weggefallen.

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