Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; Corel Corporation
BWB/Z-4438
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Cascade Bidco Corp., British Columbia, Kanada, eine Gesellschaft, die indirekt im Besitz von Investmentfonds ist, die von Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc., State of Delaware, USA, verwaltet werden., beabsichtigt, alle Anteile und die alleinige Kontrolle über die Corel Corporation, Ottawa, Kanada, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Softwaremarkt.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2019 weggefallen.