Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DCC Plc; COMM-TEC GmbH - BWB/Z-4437 | Bundeswettbewerbsbehörde

DCC Plc; COMM-TEC GmbH

BWB/Z-4437

21.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DCC Plc, Irland, beabsichtigt indirekt 100% der Geschäftsanteile an der COMM-TEC GmbH, Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit Computer-/IT-Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht