Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SABIC Investment and Local Content Development Company; Gebr. SCHMID GmbH - BWB/Z-4435 | Bundeswettbewerbsbehörde

SABIC Investment and Local Content Development Company; Gebr. SCHMID GmbH

BWB/Z-4435

20.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SABIC Investment and Local Content Development Company, Saudi-Arabien, und Gebr. SCHMID GmbH, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines
Gemeinschaftsunternehmens. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von stationären Energiespeichersystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2019 weggefallen.

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