Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boasso Global Germany GmbH; Büteführ-Unternehmensgruppe - BWB/Z-4433 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boasso Global Germany GmbH; Büteführ-Unternehmensgruppe

BWB/Z-4433

17.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Boasso Global Germany GmbH, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Hermann Büteführ und Sohn GmbH & Co. KG, Bus Tankcontainer-Service GmbH, Zeitz Logistik GmbH, und Büteführ Speditions- und Transport GmbH, alle Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Transport und Logistik.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2019 weggefallen.

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