Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Metal Performance Solutions S.r.l.; Metalprint S.r.l. - BWB/Z-4431 | Bundeswettbewerbsbehörde

Metal Performance Solutions S.r.l.; Metalprint S.r.l.

BWB/Z-4431

17.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Metal Performance Solutions S.r.l., Italien, beabsichtigt den indirekten Erwerb der Mehrheit der Anteile an Metalprint S.r.l., Italien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Metallverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2019 weggefallen.

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