Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Epic Games Inc.; Psyonix Inc. - BWB/Z-4429 | Bundeswettbewerbsbehörde

Epic Games Inc.; Psyonix Inc.

BWB/Z-4429

16.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Epic Games Inc., USA, beabsichtigt Vermögensteile sowie die Kontrolle über Teile von Psyonix Inc., USA, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Spielesoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2019 weggefallen.

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