Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Singapur Technologies Engineering Ltd.; Newtec Group NV - BWB/Z-4426 | Bundeswettbewerbsbehörde

Singapur Technologies Engineering Ltd.; Newtec Group NV

BWB/Z-4426

14.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% des ausstehenden voll verwässerten Grundkapitals von Newtec Group NV (Belgien) durch Singapur Technologies Engineering Ltd. (Singapur). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Satellitenkommunikations-Technologie

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2019 weggefallen.

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