Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SK Telecom Co., Ltd.; Deutsche Telekom Capital Partners Venture Fund II Parallel GmbH & Co. KG - BWB/Z-4425 | Bundeswettbewerbsbehörde

SK Telecom Co., Ltd.; Deutsche Telekom Capital Partners Venture Fund II Parallel GmbH & Co. KG

BWB/Z-4425

14.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SK Telecom Co., Ltd., beabsichtigt, indirekt über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Atlas Investment, Cayman, zumindest 25% der Kommanditanteile an dem Investmentfonds Deutsche Telekom Capital Partners Venture Fund II Parallel GmbH & Co. KG, der von der Deutsche Telekom Capital Partners Management GmbH verwaltet wird, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2019 weggefallen.

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