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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Merck KGaA; Versum Materials, Inc. - BWB/Z-4422 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merck KGaA; Versum Materials, Inc.

BWB/Z-4422

13.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Versum Materials, Inc., Tempe, Arizona, USA, durch Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Spezialmaterialien und Liefersysteme für die Halbleiter- und Displayindustrie.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2019.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2019 weggefallen.

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