Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Börse AG; Custodigit AG - BWB/Z-4424 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Börse AG; Custodigit AG

BWB/Z-4424

13.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Deutsche Börse AG, Deutschland, beabsichtigt, einen Anteil iHv 40 % an Custodigit AG, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Management von Digital Assets.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2019 weggefallen.

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