Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Swiss Automotive Group AG; Wagen International d.o.o. - BWB/Z-4421 | Bundeswettbewerbsbehörde

Swiss Automotive Group AG; Wagen International d.o.o.

BWB/Z-4421

08.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Swiss Automotive Group AG, Schweiz beabsichtigt eine Mehrheitsbeteiligung an der Wagen International d.o.o., Republik Serbien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Kraftwagen und Kraftwagenteile bzw. Independent Aftermarkt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.06.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2019 weggefallen.

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