Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Temasek Holdings (Private) Limited; Haldor Topsøe A/S - BWB/Z-4418 | Bundeswettbewerbsbehörde

Temasek Holdings (Private) Limited; Haldor Topsøe A/S

BWB/Z-4418

03.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Temasek Holdings (Private) Limited (Singapur) beabsichtigt, indirekt 30% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle über Haldor Topsøe A/S (Dänemark) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Katalysatoren sowie die Lizensierung von Katalyse-Prozessen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.

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