Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; Baker Hughes, a GE company, LLC - BWB/Z-4417 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; Baker Hughes, a GE company, LLC

BWB/Z-4417

03.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company (Boston, USA) und Baker Hughes, a GE company, LLC headquartered in Texas (USA) beabsichtigen, ein Joint Venture für die Lieferung, den Service und die Entwicklung von aerodynamischen Gasturbinenantrieben zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft aero-derivative Gasturbinenmotoren.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.

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