Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Compass Group PLC; Anschutz Entertainment Group, Inc.; Onex Corporation - BWB/Z-4416 | Bundeswettbewerbsbehörde

Compass Group PLC; Anschutz Entertainment Group, Inc.; Onex Corporation

BWB/Z-4416

03.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Anteilserwerb an einem special purpose vehicle durch Compass Group PLC (Surrey, Vereinigtes Königreich). Das SPV wird gemeinsam mit Anschutz Entertainment Group, Inc. (Los Angeles, USA) gegründet, um die Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen zu halten, in dem Anschutz Entertainment Group und Onex Corporation (Toronto, Kanada) ihre Tätigkeiten in Bezug auf Veranstaltungsstätten bündeln werden.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Veranstaltungsstätten und Gastronomiedienstleistungen.

 

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.

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