Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Calabrio, Inc.; Teleopti AB - BWB/Z-4415 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Calabrio, Inc.; Teleopti AB

BWB/Z-4415

02.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Calabrio, Inc., eine Delaware Korporation und Portfoliounternehmen von KKR & Co. Inc. (Vereinigte Staaten), beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Teleopti AB (Schweden) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwarebereich.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.

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