Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
VU Verlagsunion KG; DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH
BWB/Z-4414
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
VU Verlagsunion KG (Deutschland) beabsichtigt, nach einer Umwandlung in eine GmbH & Co KG den Geschäftsbereich "Einzelverkauf Extern" von DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH (Deutschland) zu übernehmen. Sodann beabsichtigt DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH, bis zu 49% der Anteile, jedoch keine (gemeinsame oder alleinige) Kontrolle an der umgewandelten VU Verlagsunion GmbH & Co KG zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Pressevertriebsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2019 weggefallen.