Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CEWE Stiftung & Co KGаA; WhiteWall Media GmbH - BWB/Z-4411 | Bundeswettbewerbsbehörde

CEWE Stiftung & Co KGаA; WhiteWall Media GmbH

BWB/Z-4411

02.05.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CEWE Stiftung & Co KGаA (Oldenburg/Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an der WhiteWall Media GmbH (Frechen /Deutschland) zu erwerben. Zum Zeitpunkt des Closing werden sämtliche Wirtschaftsgüter auf die WhiteWall Media GmbH übertragen sein, die derzeit den Geschäftsbereich WhiteWall bilden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Fotoprodukte, insbesondere Wandbilder im Premiumsegment.

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2019 weggefallen.

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