Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DPE Deutsche Private Equity Management III GmbH; Massenberg GmbH - BWB/Z-4408 | Bundeswettbewerbsbehörde

DPE Deutsche Private Equity Management III GmbH; Massenberg GmbH

BWB/Z-4408

30.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von ca 94,4 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Massenberg GmbH, Deutschland, durch DPE Deutsche Private Equity Management III GmbH, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bauindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2019 weggefallen.

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