Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPIKA SAS; Argon Groupe; SIGFOX SAS - BWB/Z-4405 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPIKA SAS; Argon Groupe; SIGFOX SAS

BWB/Z-4405

26.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von SPIKA SAS (Frankreich), Argon Groupe (Frankreich) und SIGFOX SAS (Frankreich) zur Entwicklung neuer Tracking-Dienste. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwareanwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2019 weggefallen.

zurück zur Übersicht