Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SPIKA SAS; Argon Groupe; SIGFOX SAS
BWB/Z-4405
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von SPIKA SAS (Frankreich), Argon Groupe (Frankreich) und SIGFOX SAS (Frankreich) zur Entwicklung neuer Tracking-Dienste. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Softwareanwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2019 weggefallen.