Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft; LogPay Financial Services GmbH - BWB/Z-4403 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft; LogPay Financial Services GmbH

BWB/Z-4403

25.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft (Braunschweig, Deutschland) beabsichtigt, von der DVB Bank SE (Frankfurt am Main, Deutschland) sämtliche Anteile an der LogPay Financial Services GmbH (Eschborn, Deutschland), und damit insbesondere alleinige Kontrolle an der LogPay Transport Services GmbH (Eschborn, Deutschland), zu erwerben.

 

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2019 weggefallen.

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