Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ZEABORN Chartering Management GmbH; ZEAMARINE GmbH - BWB/Z-4402 | Bundeswettbewerbsbehörde

ZEABORN Chartering Management GmbH; ZEAMARINE GmbH

BWB/Z-4402

23.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ZEABORN Chartering Management GmbH mit Sitz in Bremen/Deutschland, eine Tochtergesellschaft der ZEABORN Chartering GmbH & Co. KG, beabsichtigt, die verbleibenden 25% der Geschäftsanteile an und alleinige Kontrolle über ZEAMARINE GmbH mit Sitz in Bremen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Befrachtungsgeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2019 weggefallen.

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