Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Airbus Defence and Space GmbH; LM Industries Group, Inc. - BWB/Z-4399 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airbus Defence and Space GmbH; LM Industries Group, Inc.

BWB/Z-4399

23.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Airbus Defence and Space GmbH (Deutschland) und LM Industries Group, Inc. (USA) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Ottobrunn (Deutschland). Das Gemeinschaftsunternehmen soll Design und Innovation fördern und Prototypen, insbesondere für Anwendungen in der Luftfahrt und im Bereich der urbanen Mobilität, durch Nutzung einer Microfactory entwickeln.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2019 weggefallen.

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