Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Gunnebo Industrier Holding AB - BWB/Z-4398 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Gunnebo Industrier Holding AB

BWB/Z-4398

23.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (Delaware, USA) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Gunnebo Industrier Holding AB (Schweden) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Equipment für Hebel- und Takelvorrichtungen.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2019 weggefallen.

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