Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Werke GmbH & Co KG; PEWO Energietechnik GmbH - BWB/Z-4397 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Werke GmbH & Co KG; PEWO Energietechnik GmbH

BWB/Z-4397

17.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Werke GmbH & Co KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt, indirekt über ihre Tochtergesellschaft Viessmann Industriesysteme GmbH mit dem Sitz in Allendorf (Eder), einen Geschäftsanteil entsprechend einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 25,1% an der PEWO Energietechnik GmbH mit dem Sitz in Elsterheide (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung, den Vertrieb und Servicedienstleistungen bez. Systemlösungen im Bereich der Kälte- und Wärmeverteilung.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2019 weggefallen.

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