Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG; WB Dienstleistungs GmbH & Co. KG; Wiedemann & Berg Beteiligungsgesellschaft mbH
BWB/Z-4393
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. Inc. (USA) beabsichtigt, (indirekt) alleinige Kontrolle über Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG, WB Dienstleistungs GmbH & Co. KG, und Wiedemann & Berg Beteiligungsgesellschaft mbH, alle Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Medienbereich.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2019 weggefallen.