Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG; WB Dienstleistungs GmbH & Co. KG; Wiedemann & Berg Beteiligungsgesellschaft mbH - BWB/Z-4393 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG; WB Dienstleistungs GmbH & Co. KG; Wiedemann & Berg Beteiligungsgesellschaft mbH

BWB/Z-4393

15.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (USA) beabsichtigt, (indirekt) alleinige Kontrolle über Wiedemann & Berg Film GmbH & Co. KG, WB Dienstleistungs GmbH & Co. KG, und Wiedemann & Berg Beteiligungsgesellschaft mbH, alle Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Medienbereich.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2019 weggefallen.

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