Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thalia Bücher GmbH; B.O.B Best Of Books GmbH; Mayersche Buchhandlung KG - BWB/Z-4390 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thalia Bücher GmbH; B.O.B Best Of Books GmbH; Mayersche Buchhandlung KG

BWB/Z-4390

12.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Thalia Gruppe beabsichtigt, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über B.O.B Best Of Books GmbH und Mayersche Buchhandlung KG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Buchhandelsprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2019 weggefallen.

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