Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tyco Electronics Germany Holdings GmbH; Kissling Elektrotechnik GmbH; Kissling Swiss Switches AG - BWB/Z-4389 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tyco Electronics Germany Holdings GmbH; Kissling Elektrotechnik GmbH; Kissling Swiss Switches AG

BWB/Z-4389

12.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tyco Electronics Germany Holdings GmbH (Deutschland), eine 100%ige Tochtergesellschaft von TE Connectivity Ltd. (Schweiz), beabsichtigt, sämtliche Anteile an Kissling Elektrotechnik GmbH (Deutschland) und Kissling Swiss Switches AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektrische und elektronische Industriekomponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.05.2019 weggefallen.

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