Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ACP Holding Österreich GmbH; OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.; TEKAEF GmbH - BWB/Z-4388 | Bundeswettbewerbsbehörde

ACP Holding Österreich GmbH; OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.; TEKAEF GmbH

BWB/Z-4388

11.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ACP Holding Österreich GmbH (1120 Wien) beabsichtigt den Erwerb eines Geschäftsanteils, der einer Mehrheitsbeteiligung der OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H. (1230 Wien) entspricht sowie den Erwerb eines Geschäftsanteils, der einer Mehrheitsbeteiligung der TEKAEF GmbH (4910 Ried im Innkreis, Österreich) entspricht. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb von  IT Hardware und Software sowie die Erbringung "Allgemeiner  IT-Dienstleistungen".

Die letztgenannten „Allgemeinen  IT-Dienstleistungen" umfassen insbesondere die Bereiche Client und Managed Print Services, Mobility Services sowie E-Procurement und Digitalisierung  (ECM-Enterprise Content Management).

 

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2019 weggefallen.

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