Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
HANNOVER Finanz-Gruppe; Lacon Electronic GmbH
BWB/Z-4387
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fondsgesellschaften der HANNOVER Finanz-Gruppe mit Sitzen in Hannover und Frankfurt (Deutschland) beabsichtigen, eine Beteiligung an der Lacon Electronic GmbH (Karlsfeld, Deutschland) von 70,8% zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Electronics Manufacturing Services.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2019 weggefallen.